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Unternehmerisch (Wirtschaftlich)

Krankheit im Job

Jeder wird im Laufe des Berufslebens krank. Das kann einige Tage andauern, Wochen oder im schlechteren Fall sogar einige Monate. Viele Arbeitnehmer sorgen sich dann um eine krankheitsbedingte Kündigung. Wenn Sie sich krank melden, müssen Sie zwar einiges beachten. Doch dafür können Sie sich in vielen Fällen sicher sein, auch weiterhin bezahlt zu werden. Geregelt ist all das im Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (EZFG).

Wenn Sie krank sind, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber so schnell wie möglich melden, dass Sie nicht zur Arbeit kommen können und wie lange Sie voraussichtlich ausfallen. Machen Sie das nicht, droht Ihnen im schlimmsten Fall sogar eine Abmahnung.

 

Finanzielle Sicherheit bleibt weiterhin bestehen

Haben Sie sich  krank gemeldet, schreibt das EZFG vor, dass Ihr Arbeitgeber Sie auch weiterhin bezahlt. Diese Regelung kann durch keine Klausel im Arbeitsvertrag ausgehebelt werden und gilt für Angestellte und Arbeitnehmer. Selbstständige oder auch freie Mitarbeiter sind durch das EZFG nicht geschützt. Sie können sich eine entsprechende Klausel aber in Ihren Vertrag schreiben lassen.

Insgesamt sechs Wochen muss Ihr Arbeitgeber Ihnen das volle Gehalt auszahlen. Danach müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse das sogenannte Krankengeld beantragen. Werden Sie wieder gesund und im Anschluss daran wieder krank, diesmal mit einem anderen Infekt oder einer anderen Verletzung, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen wieder sechs Wochen lang das volle Gehalt bezahlen. Allerdings gibt es hier, wie auch bei der Krankmeldung, einige Fallstricke.